Jetzt Studienplatz sichern

Du hast Fragen zum dualen Studium an der iba? Wir beantworten die häufigsten Fragen (FAQs).


Kann ich während des BWL-Studiums Fremdsprachen vertiefen bzw. neu erlernen?
Ist während des dualen BWL-Studiums ein Auslandsaufenthalt vorgesehen?
Muss ich für das BWL-Studium Fremdsprachenkenntnisse mitbringen?
Welche Mathekenntnisse muss ich für das Studium mitbringen?
Nach welchem System werden meine Studienleistungen erfasst?
Ist ein Studium an der iba auch möglich, wenn ich ein Kind habe?
Ich habe einen Schulabschluss an einer ausländischen Schule erworben. Kann ich mit diesem Schulabschluss an der iba studieren?
Können Interessierte mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen oder anderen Benachteiligungen an der iba studieren?
Welche Regelungen zur Probezeit im Unternehmen gibt es?
Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?
Wie wirken sich nicht bestandene Prüfungen auf die Ausbildungsdauer aus?

Kann ich während des BWL-Studiums Fremdsprachen vertiefen bzw. neu erlernen?

Im Studiengang „BWL Interkulturelle Kompetenzen“ kannst du deine Englischsprachkenntnisse in zwei Modulen vertiefen: „Business English for International Management“ und „Business English for Professional Communication“. Zudem finden die Lehrveranstaltungen im dritten Semester auf Englisch statt.

nach oben

Ist während des dualen BWL-Studiums ein Auslandsaufenthalt vorgesehen?

Im Studiengang „BWL Interkulturelle Kompetenzen“ finden die Lehrveranstaltungen im dritten Semester in Online-Präsenz statt, daher bietet dir dieses Semester die Gelegenheit, einige Zeit im Ausland zu arbeiten.

nach oben

Muss ich für das BWL-Studium Fremdsprachenkenntnisse mitbringen?

Gute Englischkenntnisse setzen wir im Rahmen des BWL-Studiums voraus. Für den Studiengang „BWL Interkulturelle Kompetenzen“ setzen wir B1-Niveau voraus.

nach oben

Welche Mathekenntnisse muss ich für das Studium mitbringen?

Grundsätzlich solltest du für ein BWL-Studium an der iba über gute Oberstufenkenntnisse verfügen.

nach oben

Nach welchem System werden meine Studienleistungen erfasst?

Für jedes Modul werden Punkte nach dem europaweit standardisierten ECTS (= European Credit Transfer System) vergeben. Diese werden in einem Studienkonto gesammelt und fließen teilweise in die Abschlussnote ein. Über das ECTS können in Einzelfällen auch Studienleistungen, die an anderen Bildungsinstitutionen erbracht wurden, anerkannt und auf das Studienkonto angerechnet werden.

nach oben

Ist ein Studium an der iba auch möglich, wenn ich ein Kind habe?

Grundsätzlich ist ein Studium an der iba möglich, wenn du ein Kind hast. Aus der Perspektive der studienrelevanten Aspekte sieht die iba daher im Rahmen der Schutzvorschriften für Studierende in den Prüfungsordnungen der Studiengänge entsprechende Regelungen vor, die es auch Studierenden mit Kind ermöglichen, an der iba zu studieren. Dies umfasst in Abstimmung mit den Praxisbetrieben die Möglichkeit der Verlängerung der Studienzeiten und natürlich die gesetzlichen Mutterschutzfristen sowie die Fristen nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Hinsichtlich der Tätigkeit im Praxisbetrieb sind individuelle Regelungen zwischen Betrieb und Studierenden zu treffen. Hier hat die iba nur wenige Einflussmöglichkeiten. Unsere Studienberatung unterstützt dich diesbezüglich natürlich gern.

Weitergehende allgemeine Informationen zum Thema Studieren mit Kind findest du unter den nachfolgenden Links:

https://studieren.de/studieren-mit-kind.0.html
http://www.studieren-mit-kind.org/
http://www.studentenkind.de/

nach oben

Ich habe einen Schulabschluss an einer ausländischen Schule erworben. Kann ich mit diesem Schulabschluss an der iba studieren?

Alle Informationen für ausländische Studieninteressierte gibt’s hier.

Weitergehende allgemeine Informationen zum Thema Studieren mit einem ausländischen Schulabschluss findest du unter den nachfolgenden Links:

http://www.studium-ratgeber.de/studieninfos-auslaender.php
https://studieren.de/auslaendische-studierende.0.html
https://www.hochschulkompass.de/studium/voraussetzungen-fuers-studium/staatsbuergerschaft.html

nach oben

Können Interessierte mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen oder anderen Benachteiligungen an der iba studieren?

Die iba hat sich dem Prinzip der Chancengleichheit für alle Mitglieder der iba verpflichtet. Sie verfolgt das Ziel, dass Mitglieder der iba, die eine Benachteiligung aufgrund Behinderung oder chronischer Erkrankung haben, ihre Ziele innerhalb der iba auch erreichen können, soweit die Studierfähigkeit gegeben ist. Für die Studierenden bedeutet dies beispielsweise:

  • Weitgehend barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten der iba
  • Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen bei nachgewiesener Beeinträchtigung des:der Studierenden, die in den Prüfungsordnungen der Studiengänge niedergeschrieben sind.
  • Die Möglichkeit einer Verlängerung der Studienzeit – in Absprache mit dem Praxisbetrieb –, wenn länger anhaltende Erkrankungen gegeben sind oder körperliche Behinderungen dazu führen, dass ein in zeitlicher Hinsicht normaler Studienverlauf nicht möglich ist.
  • Die Möglichkeit, mit Einwilligung des Praxisbetriebes die Studienzeit entsprechend zu verlängern, wenn es wegen länger andauernder Krankheit oder wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder einem anderen wichtigen Grund nicht möglich ist, die Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen oder die geforderten Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu erbringen.

Weitergehende allgemeine Informationen zu diesem Thema findest du unter den nachfolgenden Links:

http://www.studentenwerke.de/de/behinderung
http://www.studienwahl.de/de/chorientieren/studieren-mit-behinderung/studieren-mit-behinderung072.htm
https://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-behinderung.php

nach oben

Welche Regelungen zur Probezeit im Unternehmen gibt es?

In der Regel wird mit dem Unternehmen eine Probezeit von vier Monaten vereinbart. Innerhalb dieser können sowohl Studierende als auch Unternehmen ohne Angabe von Gründen den Praxis- und den Studienvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

nach oben

Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?

Die Studierenden haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Dieser kann nur während der Praxisphasen und/oder in den offiziellen Ferienzeiten der iba (drei Wochen im Sommer, zwei Wochen zu Weihnachten/Neujahr und eine Woche zu Fasching) genommen werden.

nach oben

Wie wirken sich nicht bestandene Prüfungen auf die Ausbildungsdauer aus?

Nicht bestandene Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung innerhalb festgelegter Zeiträume wiederholt. Eine Studienzeitverlängerung ergibt sich prinzipiell nur, wenn aufgrund von Nichtteilnahme oder Nichtbestehens von Studien- und/oder Prüfungsleistungen die Teilnahme erst nach dem Ende der regulären Ausbildungsdauer möglich ist. Ebenso dann, wenn du wegen Krankheit oder Ähnlichem an bestimmten Studienabschnitten nicht teilnehmen kannst.

nach oben